Information zu Regelungen für Importeure in EU-Mitgliedsstaaten Information zu Regelungen für Importeure in EU-Mitgliedsstaaten Importeure von verpackten Waren aus Drittländern und Händler, die Verpackungen unter eigenem Namen in Verkehr bringen, sind ab 12.8.2026 nach PPWR Herstellern gleichgestellt. Sie müssen ab 12.8.2026 nach PPWR über ein Konformitätsbewertungsverfahren nachweisen, dass ihre Verpackungen den umfangreichen Anforderungen der Verordnung entsprechen …
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