Information Verpackungen Ende 2

Information VerpackungsrechtDG Kabinettentwurf Link: https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf VerpV PPWR https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en ÖkodesignV ESPR -> Förderung nachhaltiger Innovationen / Anreize zur Entw. umweltfreundlicher Produkte
 https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj?locale=de

Information Verpackungen Ende 1

Information auf EU-Ebene (PPWR) ist der nächste Lieferant verantwortlich; in Deutschland sind Sie als Kleinunternehmer verantwortlich. Eine Entlastung von Kleinstunternehmen findet zusätzlich über die Ausnahme nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe b der EU-Verpackungsverordnung statt, welche diese unter bestimmten Voraussetzungen aus der Begriffsbestimmung des Erzeugers und den damit einhergehenden Pflichten herausnimmt. Quelle: Statistisches …

Information zur Vollständigkeitserklärung 2

Information zur Vollständigkeitserklärung Nur bei Aufforderung durch die Behörde müssen Sie eine Vollständigkeitserklärung vorlegen. Quelle: VerpackungsrechtDG Kabinettentwurf Link: https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen

Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen 1. Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren. Verpackungsregister.org 2. Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen. Übersicht Systembetreiber (https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/uebersicht-systembetreiber) 3. Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden. 4. Kostenbeteiligung: Sie müssen die Ihnen für das Recycling zugewiesenen …

Information zu lizenzierten Serviceverpackungen

 Information zu lizenzierten Serviceverpackungen Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister.org Quelle: VerpackungsrechtDG Kabinettentwurf Link: https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verpackungen (bei Umverpackung)

Zielvorgaben für die Wiederverwendung: verpackungen als Kisten, ohne Kartons (Wirtschaftsakteur): ab 2030: 10%, ab 2040: 25% Quelle: EU-VerpackungsV PPWR https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verpackungen (bei Getraenkeverpackung)

Info: Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verkaufsverpackungen von Getränken: ab 2030: 10% (Endvertreiber), ab 2040: 40% (Wirtschaftsakteur) PFAS-freie LM-Verpackungen Beschränkung der Verwendung von BPA für alle LM-Verpackungen Quelle: EU-VerpackungsV PPWR https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

Verpackung PFAS

Information zu Grenzwerten: Ab 2026 gelten die PFAS-Grenzwerte für Lebensmittelverpackungen: Für Verpackungen, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, werden Grenzwerte für polyflorierte Alkylsubstanzen (PFAS) eingeführt: 25 ppb für im Rahmen einer gezielten Analyse der PFAS gemessene PFAS (ohne polymere PFAS), 250 ppb für die Summe der PFAS gemessen als Summe der gezielten Analyse der PFAS …

Verpackungen großer Block

Information zur Kennzeichnung Sie können zur Identifizierung des Materials, aus dem die Verpackungen hergestellt sind, diese mit den in der Anlage 5 VerpackG festgelegten Nummern und Abkürzungen kennzeichnen. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht zulässig. Diese Kennzeichnung ist in Deutschland …

Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verpackungen

Zielvorgaben für die Wiederverwendung: Verkaufs- und Transportverpackungen, die auch an Endnutzer (B2C) gehen können: ab 2030: 40%, ab 2040: 70% Verkaufs- und Transportverpackungen, die in der betrieblichen Logistik zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030: 100% Hinweis: Kunststofftragetaschen, Getränkebecher, Lebensmittel- und Getränkebehälter einschl. …