Information zur Vollständigkeitserklärung 2

Information zur Vollständigkeitserklärung

Nur bei Aufforderung durch die Behörde müssen Sie eine Vollständigkeitserklärung vorlegen.

Quelle: VerpackungsrechtDG Kabinettentwurf Link: https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

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