Information: Zielvorgaben für die Wiederverwendung: Verkaufs- und Transportverpackungen (Wirtschaftsakteur), die auch an Endnutzerb(B2C) gehen können: ab 2030: 40%, ab 2040: 70% Verkaufs- und Transportverpackungen (Wirtschaftsakteur), die in der betrieblichen Logistik (zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030: 100% Quelle: EU-VerpackungsV PPWR Info: Zielvorgaben …
Monatliche Archive: März 2024
serviceVerpackungenInfo
Information zu lizenzierten Serviceverpackungen Serviceverpackungen fallen beim Endverbraucher an. Somit sind Serviceverpackungen immer systembeteiligungspflichtig.
Bringen Sie Mehrwegverpackungen in Verkehr?
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Batterien nicht im Verkehr
Information zum Vermarktungsverbot Die Batterie darf nicht in Verkehr gebracht werden