Information zu lizenzierten Serviceverpackungen
1. Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren. Verpackungsregister.org
2. Rücknahmepflicht: Grundsatzlich gilt für die gewerblichen Verpackungen, dass der Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber der verpackten Ware zur unentgeltlichen Rücknahme der Verpackung am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe verpflichtet ist. Das Gesetz lässt jedoch ausdrücklich zu, dass die Beteiligten davon abweichende Vereinbarungen treffen können, was in der Praxis fast immer der Fall ist.
3. Wiederverwendung von Verkaufs- und Transportverpackungen, die in der betrieblichen Logistik (zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030 müssen diese Verkaufs- und Transportverpackungen zu 100% wiederverwendet werden (Vorgabe der EU-VerpackungsV PPWR)