Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verpackungen (bei Transport)

Info: Zielvorgaben für die Wiederverwendung Info: Zielvorgaben für die Wiederverwendung: Verkaufs- und Transportverpackungen (Wirtschaftsakteur), die auch an Endnutzer (B2C) gehen können: ab 2030: 40%, ab 2040: 70% Verkaufs- und Transportverpackungen (Wirtschaftsakteur), die in der betrieblichen Logistik (zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030: …

Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verpackungen

Zielvorgaben für die Wiederverwendung: Verkaufs- und Transportverpackungen, die auch an Endnutzer (B2C) gehen können: ab 2030: 40%, ab 2040: 70% Verkaufs- und Transportverpackungen, die in der betrieblichen Logistik zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030: 100% Hinweis: Kunststofftragetaschen, Getränkebecher, Lebensmittel- und Getränkebehälter einschl. …

Information zu Regelungen für Importeure in EU-Mitgliedsstaaten Verpackungen

Information zu Regelungen für Importeure in EU-Mitgliedsstaaten Sie müssen die EU-Verpackungsverordnung PPWR erfüllen und die entsprechende nationale Umsetzung beachten. Nähere Informationen erhalten Sie durch die Broschüre der DIHK und über Ihre Ansprechpartner bei den Auslandshandelskammern: Broschüre_Umgang mit Verpackungen in Europa_Aktualisierung_barrierefrei (dihk.de) / Unsere AHK-Standorte in Europa Hierzu gehören u.a. auch die nationalen dualen Systeme des …

Ausgabe Vertreiber Händler von Verpackungen bzw. verpackter Ware

Information für Händler 1. ab 12.08.2026 Registrierung und Lizenzierung von Verpackungen für das Ausland: Verantwortlichkeit und eine Registrierungs- und Lizenzierungspflicht tragen Händler nur noch, wenn sie eine Versandverpackung von einem Verpackungshersteller im Ausland beziehen und im Inland an Vertreiber (B2B) oder Endabnehmer abgeben oder eine Versandverpackung oder Verkaufsverpackung (Produktverpackung) im In- oder Ausland beziehen und …

Ergebnistext A Part2 Chemikalien

 Information Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1 (gesetze-im-internet.de) REACH und die Anforderungen an Erzeugnisse Helpdesk – Startseite

Ergebnistext A Part2 Chemikalien

 Information Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1 (gesetze-im-internet.de) REACH und die Anforderungen an Erzeugnisse Helpdesk – Startseite Weitere Informationen finden Sie in: Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/ ÖkodesignV ESPR (z.B. für …

zusätzliche Infos Batterien

Information zusätzliche Informationen in: – ÖkodesignV ESPR -> Förderung nachhaltiger Innovationen / Anreize zur Entw. umweltfreundlicher Produkte https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj?locale=de – Arbeitsplan zur ESPR https://green-forum.ec.europa.eu/news/2025-2030-working-plan-2025-07-11_en – Batterierechtdurchführungsgesetz BattDG https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/ – EU-BattV EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542 – ProduktsicherheitsV GPSR https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R0988 – Elektro- und Elektronikgerätegesetz ElektroG https://www.gesetze-im-internet.de/elektrog_2015/ – Entscheidungsbaum REACh https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entscheidungsbaum-reach.html

Informationspfichten der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)

Informationspfichten der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH) Die Organisationen für Herstellerverantwortung sind verpflichtet, gemeinschaftlich die Endnutzer zu informieren über die Verpflichtung der Endnutzer zur Entsorgung von Altbatterien, Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Altbatterien, Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung, die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien, die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen …

Information zu Sorgfaltpflichten

Information zu Sorgfaltspflichten Die Inverkehrbringer sind verpflichtet, für in Verkehr gebrachte Batterien Stichproben mit Blick auf die Verbrauchersicherheit durchzuführen, Beschwerden zu prüfen, erforderlichenfalls ein Register der erhaltenen Beschwerden, der nicht konformen Batterien und der Batterierückrufe zu führen und Händler über diese Überwachungen auf dem Laufenden zu halten, Erfüllungsstrategien sowie Risikomanagementsysteme einzuführen. Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542