Information zur Registrierung Der betrachtete Stoff als solcher oder ein Bestandteil dessen übersteigt nicht die Menge von insgesamt 1 Tonne pro Jahr und somit ist keine Registrierung nach Art. 7 Abs. 1 der REACH-Verordnung notwendig.
Schlagwort-Archiv: chemikalien
Ergebnistext A Part2 Chemikalien
Information Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1 (gesetze-im-internet.de) REACH und die Anforderungen an Erzeugnisse Helpdesk – Startseite
Ergebnistext A Part2 Chemikalien
Information Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1 (gesetze-im-internet.de) REACH und die Anforderungen an Erzeugnisse Helpdesk – Startseite Weitere Informationen finden Sie in: Chemikalienverbotsverordnung ChemVerbotsV https://www.gesetze-im-internet.de/chemverbotsv_2017/ ÖkodesignV ESPR (z.B. für …
Ergebnistext D Chemikalien
Information Biozid-Produkte, die der Übergangsvorschrift nach § 28 Absatz 8 Satz 1 des Chemikaliengesetzes unterliegen, dürfen nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn auf dem Biozid-Produkt die nach § 5 von der Bundesstelle für Chemikalien für das Biozid-Produkt erteilte Registriernummer aufgebracht ist. Quelle: ChemBiozidDV https://www.gesetze-im-internet.de/chembioziddv/
Ergebnistext B Part2 Chemikalien
Information Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ChemG – Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen 1 (gesetze-im-internet.de) REACH und die Anforderungen an Erzeugnisse Helpdesk – Startseite
Zwischenergebnis 2.1 Part2 Chemikalien
Information CLP-Verordnung und PCN-Meldung Sollte es sich bei Ihrer Chemikalie um ein Gemisch handeln, müssen Sie als Händler prüfen, ob der Hersteller einen UFI-Code generiert und eine Meldung nach CLP-Verordnung Anh. 8 (sog. PCN-Meldung) getätigt hat. Sollten Sie das Gemisch unter eigenem Markennamen vertreiben, müssen Sie die Meldung selbst vornehmen. https://eur-lex.europa.eu/legal-content Weitere Informationen finden Sie …
Zwischenergebnis 2.0 Part2 Chemikalien
Information CLP-Verordnung und PCN-Meldung Sollte es sich bei Ihrem Produkt um ein Gemisch handeln, muss darüber hinaus ein UFI Code generiert werden und eine Meldung nach CLP-Verordnung Anh. 8 getätigt werden (sog. PCN-Meldung). https://eur-lex.europa.eu/legal-content Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: Startseite – ECHA (europa.eu) BAuA – REACH – Die REACH-Verordnung – Bundesanstalt für Arbeitsschutz …
Ergebnistext C Chemikalien
Information Chemikalienverbotsverordnung Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, die in Anlage 1 der ChemVerbotsV genannt sind, sowie von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die diese freisetzen können oder enthalten, gelten die Erlaubnispflicht nach § 6 und Sachkundepflicht nach § 11 der ChemVerbotsV. ChemVerbotsV – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Zwischenergebnis 1.1 Chemikalien
Informationen zu Stoffbeschränkungen Für verwendungsbeschränkte Stoffe müssen die Anforderungen der Beschränkung nach der REACH-Verordnung eingehalten werden.
Zwischenergebnis 1.0 Chemikalien
Information zur Zulassung Zulassungspflichtige Stoffe bedürfen einer fristgerechten Zulassung nach der REACH-Verordnung.