Informationspfichten der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)
Die Organisationen für Herstellerverantwortung sind verpflichtet, gemeinschaftlich die Endnutzer zu informieren über
- die Verpflichtung der Endnutzer zur Entsorgung von Altbatterien,
- Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Altbatterien,
- Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
- die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
- die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien,
- die Rücknahme- und Sammelstellen für Altbatterien sowie
- die Bedeutung der Kennzeichnung für Rücknahme- und Sammelstellen nach Absatz 4.
Die Organisationen für Herstellerverantwortung haben eine gemeinsame einheitliche Kennzeichnung für Rücknahme- und Sammelstellen zu entwerfen, diese den Rücknahme- und Sammelstellen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und bei den Rücknahme- und Sammelstellen dauerhaft für die Nutzung der Kennzeichnung zu werben. Die Organisationen für Herstellerverantwortung können auch gemeinschaftlich einen Dritten mit der Wahrnehmung der Pflicht aus Satz 1 beauftragen. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.
Quelle: Batterierechtdurchführungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/