Informationspfichten der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)

Informationspfichten der Organisationen für Herstellerverantwortung (OfH)

Die Organisationen für Herstellerverantwortung sind verpflichtet, gemeinschaftlich die Endnutzer zu informieren über

  1. die Verpflichtung der Endnutzer zur Entsorgung von Altbatterien,
  2. Sinn und Zweck der getrennten Sammlung von Altbatterien,
  3. Abfallvermeidungsmaßnahmen und Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
  4. die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
  5. die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien,
  6. die Rücknahme- und Sammelstellen für Altbatterien sowie
  7. die Bedeutung der Kennzeichnung für Rücknahme- und Sammelstellen nach Absatz 4.

Die Organisationen für Herstellerverantwortung haben eine gemeinsame einheitliche Kennzeichnung für Rücknahme- und Sammelstellen zu entwerfen, diese den Rücknahme- und Sammelstellen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und bei den Rücknahme- und Sammelstellen dauerhaft für die Nutzung der Kennzeichnung zu werben. Die Organisationen für Herstellerverantwortung können auch gemeinschaftlich einen Dritten mit der Wahrnehmung der Pflicht aus Satz 1 beauftragen. Absatz 3 Satz 3 gilt entsprechend.

Quelle: Batterierechtdurchführungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/

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