Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen

Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen

1. Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren. Verpackungsregister.org
2. Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen. Übersicht Systembetreiber (https://www.verpackungsregister.org/systembeteiligung-und-datenmeldung/uebersicht-systembetreiber)
3. Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden.
4. Kostenbeteiligung: Sie müssen die Ihnen für das Recycling zugewiesenen Kosten bezahlen.



Quelle: VerpackungsrechtDG Kabinettentwurf Link: https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

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