Zielvorgaben für die Wiederverwendung Verpackungen (bei Umverpackung)

Zielvorgaben für die Wiederverwendung:

verpackungen als Kisten, ohne Kartons (Wirtschaftsakteur):
ab 2030: 10%,
ab 2040: 25%

Quelle: EU-VerpackungsV PPWR

https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf

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