Verpackung den Schadstoffsummengrenzwert höher 100mg verpackungen

 Information

Die Verpackung darf nicht in Verkehr gebracht werden, es sei denn eine der Ausnahmen nach §5 Abs. 1 Satz 2 des VerpackG trifft zu.

Quellen: EU-VerpackungsV PPWR
https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en

VerpackungsrechtDG Kabinettentwurf Link:

https://www.bundesumweltministerium.de/fileadmin/Daten_BMU/Download_PDF/Glaeserne_Gesetze/21._LP/verpackdg/Entwurf/verpackdg_kabinett_entwurf_bf.pdf
Ausnahmeregelung: DEU-VerpackG https://www.gesetze-im-internet.de/verpackg/

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