Mehrwegverpackungen verpackungen

 Information

Als Erstinverkehrbringer einer Mehrwegverpackung müssen Sie sich im Herstellerregister der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren.
Auch Befüller der Verpackung mit Ware müssen sich registrieren. (siehe Info-Kasten Lohnabfüllung)

Verpackungsregister

Info: Lohnabfüllung liegt vor, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:

  • die Verpackung muss im Auftrag eines Dritten mit Ware befüllt und
  • an diesen Dritten abgegeben werden sowie
  • ausschl. mit dem Namen oder der Marke des Dritten gekennzeichnet sein

PFAS-freie Lebensmittel-(LM)-Verpackungen
Beschränkung der Verwendung von BPA für alle LM-Verpackungen

 Information

Lohnabfüllung liegt vor, wenn die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
die Verpackung muss im Auftrag eines Dritten mit Ware befüllt und
an diesen Dritten abgegeben werden sowie
ausschl. mit dem Namen oder der Marke des Dritten gekennzeichnet sein

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