Information Verpackungen Ende 1

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auf EU-Ebene (PPWR) ist der nächste Lieferant verantwortlich; in Deutschland sind Sie als Kleinunternehmer verantwortlich. Eine Entlastung von Kleinstunternehmen findet zusätzlich über die Ausnahme nach Artikel 3 Absatz 1 Nummer 13 Buchstabe b der EU-Verpackungsverordnung statt, welche diese unter bestimmten Voraussetzungen aus der Begriffsbestimmung des Erzeugers und den damit einhergehenden Pflichten herausnimmt.

Quelle: Statistisches Bundesamt
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/Glossar/kmu.html

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