Zielvorgaben für die Wiederverwendung:
Verkaufs- und Transportverpackungen, die auch an Endnutzer (B2C) gehen können: ab 2030: 40%, ab 2040: 70%
Verkaufs- und Transportverpackungen, die in der betrieblichen Logistik zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030: 100%
Hinweis: Kunststofftragetaschen, Getränkebecher, Lebensmittel- und Getränkebehälter einschl. Flaschen gelten nach EU-VerpackungsV PPWR als Verpackungen – dies sollte bei Konflikten zwischen DEU-VerpackG und EU-VerpackungsVO PPWR beachtet werden
Quelle: EU-VerpackungsV PPWR
https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en