VerkaufsverpackungInfo

Info: Zielvorgaben für die Wiederverwendung

  • Zielvorgaben für die Wiederverwendung:
    Verkaufs- und Transportverpackungen, die auch an Endnutzer (B2C) gehen können: ab 2030: 40%, ab 2040: 70%
  • Verkaufs- und Transportverpackungen, die in der betrieblichen Logistik zu Standorten des eigenen Unternehmens, verbundener Unternehmen, Partnerunternehmen und dritter Wirtschaftsakteure im gleichen Land (B2B) verwendet werden: ab 2030: 100%
    Hinweis: Kunststofftragetaschen, Getränkebecher, Lebensmittel- und Getränkebehälter einschl. Flaschen gelten nach EU-VerpackungsV PPWR als Verpackungen – dies sollte bei Konflikten zwischen DEU-VerpackG und EU-VerpackungsVO PPWR beachtet werden
    Quelle: EU-VerpackungsV PPWR
    https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en

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