Information zur Kennzeichnung
- Die Hersteller sind verpflichtet,
- alle Batterien mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (getrennte Sammlung) nach Anhang VI Teil B der Verordnung zu kennzeichnen,
- diverse Batterien mit CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Modellkennung und Verantwortlichenkennzeichnung zu versehen,
- Rückgabe und die Rückgabemöglichkeiten im Handel,
- Abfallvermeidungsmaßnahmen und über Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
- die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
- die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien, sowie
- die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit.
Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542