Information zur Kennzeichnung Erg 10 Batterie

Information zur Kennzeichnung

  1. Die Hersteller sind verpflichtet,
  2. alle Batterien mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne (getrennte Sammlung) nach Anhang VI Teil B der Verordnung zu kennzeichnen,
  3. diverse Batterien mit CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung, Modellkennung und Verantwortlichenkennzeichnung zu versehen,
  4. Rückgabe und die Rückgabemöglichkeiten im Handel,
  5. Abfallvermeidungsmaßnahmen und über Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
  6. die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
  7. die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien, sowie
  8. die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit.

Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542

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