Information zu Sorgfaltpflichten

Information zu Sorgfaltspflichten

Die Inverkehrbringer sind verpflichtet,

  1. für in Verkehr gebrachte Batterien Stichproben mit Blick auf die Verbrauchersicherheit
    durchzuführen, Beschwerden zu prüfen, erforderlichenfalls ein Register der erhaltenen
    Beschwerden, der nicht konformen Batterien und der Batterierückrufe zu führen und Händler
    über diese Überwachungen auf dem Laufenden zu halten,
  2. Erfüllungsstrategien sowie Risikomanagementsysteme einzuführen.

Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542

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