Information zu Sorgfaltspflichten
Die Inverkehrbringer sind verpflichtet,
- für in Verkehr gebrachte Batterien Stichproben mit Blick auf die Verbrauchersicherheit
durchzuführen, Beschwerden zu prüfen, erforderlichenfalls ein Register der erhaltenen
Beschwerden, der nicht konformen Batterien und der Batterierückrufe zu führen und Händler
über diese Überwachungen auf dem Laufenden zu halten, - Erfüllungsstrategien sowie Risikomanagementsysteme einzuführen.
Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542