Information zu Informationspflichten
Die Hersteller sind verpflichtet, die Endnutzer zu informieren über
- die Pflicht zur Rückgabe und die Rückgabemöglichkeiten im Handel,
- Abfallvermeidungsmaßnahmen und über Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
- die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
- die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und diemenschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien, sowie
- die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit
- die Pflicht zur getrennten Sammlung.
Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542