Information zu Informationspflichten Batterie

Information zu Informationspflichten

Die Hersteller sind verpflichtet, die Endnutzer zu informieren über

  1. die Pflicht zur Rückgabe und die Rückgabemöglichkeiten im Handel,
  2. Abfallvermeidungsmaßnahmen und über Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung,
  3. die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien,
  4. die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und diemenschliche Gesundheit, insbesondere über die Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien, sowie
  5. die Bedeutung der getrennten Sammlung und der Verwertung von Altbatterien für Umwelt und Gesundheit
  6. die Pflicht zur getrennten Sammlung.
    Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542

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