Information
Informationen zur Informationspflicht von Kunden
Da Sie keine Stoffe oder Stoffgemische in Ihrem Erzeugnis verwenden, die von der REACH-Verordnung betroffen sind, haben Sie diesbezüglich keine Pflichten zu erfüllen. Allerdings müssen Sie müssen auf Anfrage Ihrer Endabnehmer innerhalb von 45 Tagen die Informationen nach Art. 33 der REACH-Verordnung zur Verfügung stellen.