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Information

Informationen zur Informationspflicht von Kunden

Da Sie keine Stoffe oder Stoffgemische in Ihrem Erzeugnis verwenden, die von der REACH-Verordnung betroffen sind, haben Sie diesbezüglich keine Pflichten zu erfüllen. Allerdings müssen Sie müssen auf Anfrage Ihrer Endabnehmer innerhalb von 45 Tagen die Informationen nach Art. 33 der REACH-Verordnung zur Verfügung stellen.

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