Information zu Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten
Der Erzeuger außerhalb der EU muss ein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt haben. Hat der Erzeuger die Konformität der Lagerungs- und Transportbedingungen eingehalten? Sie als Importeur müssen Name und Handelsname (des Importeurs) auf der Verpackung ausweisen.
Sie als Importeur müssen sicherstellen, dass
a) die Konformitätsbewertung mit techn. Dokumentation vom Erzeuger durchgeführt wurde und diese für die Behörden bereithalten und
b) die Verpackung mit den Daten des Erzeugers gekennzeichnet ist (Name, Anschrift, Kommunikationsmittel & Typen-, Chargen- oder Seriennummer)
Information zu Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten
Sie müssen die EU-Verpackungsverordnung PPWR erfüllen und die entsprechende nationale Umsetzung beachten. Nähere Informationen erhalten Sie durch die Broschüre der DIHK und über Ihre Ansprechpartner bei den Auslandshandelskammern:
Broschüre_Umgang mit Verpackungen in Europa_Aktualisierung_barrierefrei (dihk.de) / Unsere AHK-Standorte in Europa
Hierzu gehören u.a. auch die nationalen dualen Systeme des jeweiligen EU-Auslandes, z.B.
Frankreich: Léko www.leko-organisme.fr
Italien: CONAI www.conai.org
Belgien: Fost Plus www.fostplus.be
Österreich: Altstoff-Recycling Austria www.ara.at