RoHS Electro

Information

Informationen zu Grenzwerten für gefährliche Inhaltsstoffe
Ihr Produkt enthält einen Stoff, der die zulässigen Höchstkonzentrationen in homogenen Werkstoffen überschreitet und somit nach der europäischen Richtlinie 2011/65/EU “zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten (RoHS-Richtlinie)” als verboten gilt. Allerdings kann es sein, dass Ihr Produkt unter eine Ausnahme oder Übergangsfrist zur Nutzung fällt. Prüfen Sie hierzu die entsprechenden Ausnahmen und Nutzungsverlängerungen durch die Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV).
Hinweis auf Substitutionserfordernis (entspr. RoHS-Richtlinie): unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips ist die Substitution gefährlicher Stoffe durch umweltfreundlichere Alternativen, die mindestens das gleiche Schutzniveau für den Verbraucher gewährleisten, zu prüfen.
Hinweis auf neuen neuen “De-minimis”-Massenschwellenwert entspr. EU-Omnibus-1-Verfahren (betr. CBAM-Verordnung) veränderte CBAM-Schwellenwerte: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr unterliegen nicht den CBAM-Vorschriften (EU-Instrument gegen die Verlagerung von CO²-Emissionen)

Weitere Informationen zum CO2-Grenzausgleichssystem unter:
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Umwelt/CO2-Grenzausgleichssystem-CBAM/co2-grenzausgleichssystem-cbam.html
Quellen: