Ergebnistext E 1 / F 1 Part 2 Electro

Information

Hinweis:
Bitte beachten Sie zusätzlich die folgende Richtlinien und Gesetzgebungen:

  1. Die Notwendigkeit des Einrichtens einer gemeinsamen Stelle nach § 5 des ElektroG. Wenden Sie sich hierfür an die Stiftung EAR.
  2. EU Richtlinie 2011/65 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro und Elektronikgeräten, die sog. RoHS-Richtlinie
  3. EU Richtlinie 2014/35 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung elektrischer Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen auf dem Markt. Die sog. Niederspannungsrichtlinie greift für elektrische Betriebsmittel bei einer Nennspannung zwischen 50 und 1000 Volt für Wechselstrom und zwischen 75 und 1500 Volt für Gleichstrom. Die Hersteller müssen gewährleisten, dass dem elektrischen Betriebsmittel eine Betriebsanleitung und Sicherheitsinformationen beigefügt sind.