Elektro Alle Infoblöcke Ende

Information

Bitte prüfen Sie, ob Ihr Produkt nicht noch in den anderen Kategorien abgefragt werden sollte und beachten Sie die entsprechenden Registrierungspflichten. Bitte informieren Sie sich bei der Stiftung EAR, welche Regelungen sie darüber hinaus ebenfalls beachten müssen.

Information

Info ab 19.7.2026: unmittelbar geltendes Verbot der Vernichtung unverkaufter Verbraucherprodukte (Kleidung, Bekleidungszubehör, Schuhe mit Batterien, beheizbare Jacken – Smart Clothes)
zusätzliche Informationen in:
Ökodesignverordnung ESPR -> Förderung nachhaltiger Innovationen / Anreize zur Entwicklung umweltfreundlicher Produkte
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2024/1781/oj?locale=de
Arbeitsplan zur ESPR https://green-forum.ec.europa.eu/news/2025-2030-working-plan-2025-07-11_en
RoHS-Richtlinie zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten https://eur-lex.europa.eu/eli/dir/2011/65/oj?locale=de

Information

Bitte beachten Sie auch, dass nach Ökodesignverordnung ESPR ab Februar 2027 schrittweise für verschiedene Produktkategorien der Digitale Produktpass eingefügt wird, um die Umweltauswirkungen und Herkunft von Produkten über den gesamten Lebenszyklus transparenter zu gestalten und datenbasierte Entscheidungen für eine ressourcenschonendere Kreislaufwirtschaft zu ermöglichen. Den Anfang machen dabei Batterien, der digitale Batteriepass ist der erste spezifische digitale Produktpass. In den folgenden Jahren kommen Textilien, Elektro- und Elektronikgeräte, Möbel, Kunststoffe und Bauprodukte hinzu.

Information

Produktinformationen bei energie-kennzeichnungspflichtigen Produkten über European Product Registry for Energy Labelling (EPREL) verfügbar: CO2-Fußabdruck und weitere Umweltinformationen

Information

Information für Einführer (Zollanmelder) oder deren indirekte Vertreter
neuer „De-minimis“-Massenschwellenwert entspr. EU-Omnibus-1-Verfahren (betr. CBAM-Verordnung) veränderte CBAM-Schwellenwerte: Einfuhren von bis zu 50 Tonnen pro Einführer und Jahr unterliegen nicht den CBAM-Vorschriften (EU‑Instrument gegen die Verlagerung von CO₂‑Emissionen)

Weitere Informationen zum CO2-Grenzausgleichssystem unter: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Verbote-Beschraenkungen/Schutz-der-Umwelt/CO2-Grenzausgleichssystem-CBAM/co2-grenzausgleichssystem-cbam.html

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert