Information zur Kennzeichnung
Sie können zur Identifizierung des Materials, aus dem die Verpackungen hergestellt sind, diese mit den in der Anlage 5 VerpackG festgelegten Nummern und Abkürzungen Kennzeichnen. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht zulässig. Während die Kennzeichnung in Deutschland freiwillig ist, ist sie in anderen EU-Ländern Pflicht, z.B. in Italien. Doch auch in Deutschland wird es in absehbarer Zeit eine Kennzeichnungspflicht geben.
Kunststoffe
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PPK
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Metalle
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Holzmaterialien
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Textilien
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