Information zur Rücknahme
Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art , die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Die Rücknahmepflicht erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien (siehe Elektroaltgeräte) Die Vertreiber sind verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien einem Rücknahmesystem zu überlassen.
Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art, die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Die Rücknahmepflicht erstreckt sich nicht auf Produkte mit eingebauten Altbatterien (siehe Elektroaltgeräte).
Die Vertreiber sind verpflichtet, zurückgenommene Geräte-Altbatterien einem Rücknahmesystem zu überlassen. Hersteller von Fahrzeug- und Industriebatterien sind verpflichtet, eine zumutbare und kostenfreie Rücknahmemöglichkeit für
- die Vertreiber für die von diesen zurückgenommenen Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien und
- die Behandlungseinrichtungen für die dort anfallenden Fahrzeug- und Industrie-Altbatterien einzurichten
Quelle: Batterierechtdurchführungsgesetz https://www.gesetze-im-internet.de/battdg/