Informationen für Hersteller und Importeure von Gefahrstoffen
Als Hersteller oder Importeur aus Nicht-EU-Ländern haben Sie folgende Pflichten zu erfüllen.
Sie müssen Ihre Chemikalien
- nach Anhang I der CLP-Verordnung einstufen
- gem. Anhang II verpacken und kennzeichnen
- nach der REACH-Verordnung Anhang II Sicherheitsdatenblätter erstellen und dieses Sicherheitsdatenblatt den Kunden bei Lieferung zur Verfügung stellen
Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten: