Ergebnistext B Part1 Chemikalien

Informationen für Hersteller und Importeure von Chemikalien, die nicht als Gefahrstoff eingestuft sind

Als Hersteller oder Importeur müssen Sie die Informationen nach Art. 32 der REACH-Verordnung dem Kunden mitteilen.

Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten: