Information
Information zum digitalen EU-Produktpass (DPP) für Batterien (DBP) / Bereitstellung technischer Unterlagen Ab Februar 2027 benötigen alle neu in der EU auf den Markt gebrachten Traktionsbatterien, Batterien von Zweirädern und Industriebatterien über 2 kWh Kapazität einen digitalen Batteriepass. Die Batteriehersteller oder ihre Bevollmächtigten müssen Unterlagen über Leistung und Haltbarkeit und Rezyklatgehalt gemäß Anhang IV Teil A der Verordnung bereitstellen. Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542