Information zur Rücknahme
Die Batteriehersteller oder ihre Bevollmächtigten bieten den Vertreibern und Behandlungsanlagen eine zumutbare und kostenfreie Möglichkeit der Rückgabe und verwerten die Altbatterien unter Erreichen der Mindestrecyclingquoten.
Quelle: EU-Batterieverordnung https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32023R1542