Registrierungspflicht 4 Punkte verpackungen

 Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen Übersicht Systembetreiber (Verpackungsregister) Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden. Kostenbeteiligung: Sie …

Getränke-Einwegverpackungen verpackungen

 Information zu Getränke-Einwegverpackungen Pfanderhebungspflicht: Vertreiber von Einweggetränkeverpackungen müssen bei Vertrieb ihrer Verpackungen Pfand in Höhe von mind. 0,25 EUR erheben. Pfandpflichtig sind Verpackungen zwischen 100 ml und 3l für mittlerweile fast alle Getränke. Ausgenommen sind Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen und alkoholische Getränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte, die nicht in Einwegkunststoffgetränkeflaschen oder Getränkedosen verpackt sind. Registrierungspflicht: …

Kein Firmensitz in Deutschland verpackungen

 Information für ausländische Unternehmen Als ausländisches Unternehmen sind Sie ggf. verpflichtet, Anforderung des deutschen Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Entscheidend ist, wer bei Grenzübertritt Eigentümer der Ware ist. Ist dies Ihr Kunde, so ist er Inverkehrbringer der Ware und Sie haben keine Pflichten. Sind Sie bei Grenzübertritt der Eigentümer (Lieferung „frei Haus“ oder e-Commerce), wird Ihr Unternehmen …

Hersteller von Verpackungen

 Information zu Einweg-Kunststoffprodukten Wenn Sie Einwegkunststoffprodukte nach Anhang 1 des Einwegkunststofffondsgesetzes (z.B. Lebensmittelboxen, Getränkebecher, Feuchttücher, Plastiktüten, etc.) in Verkehr bringen, müssen sie ihre Firma beim Umweltbundesamt registrieren, und die entsprechende Abgabe zu entrichten. Bringen sie Einwegkunststoffprodukte im EU-Ausland in Verkehr, haben sie sich jeweils im Mitgliedsstaat zu registrieren. Sie müssen sicherstellen, dass der Summengrenzwert für …

Bringen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen von mehr als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Kartonage (PPK) oder 30 t sonstige Materialien (z.B. Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) jährlich in Verkehr? Diese Mengenangaben beziehen sich auf das Gewicht der entleerten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.

Bringen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen von mehr als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Kartonage (PPK) oder 30 t sonstige Materialien (z.B. Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe) jährlich in Verkehr? Diese Mengenangaben beziehen sich auf das Gewicht der entleerten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.