Ergebnistext E 2 (Hersteller/ Importeur) Part1 Electro

 Information Elektro- und Elektronikgeräte Als Hersteller/ Importeur von Elektro- oder Elektronikgeräten haben Sie selbst einige Pflichten zu erfüllen. Denn was die Eigenschaften Ihrer Produkte angeht, müssen Sie sich an das ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten halten. Darunter fallen Anforderungen an die …

Ergebnistext E 1 (Hersteller/ Importeur) Part1 Electro

 Information Elektro- und Elektronikgeräte Als Hersteller/ Importeur von Elektro- oder Elektronikgeräten haben Sie selbst einige Pflichten zu erfüllen. Denn was die Eigenschaften Ihrer Produkte angeht, müssen Sie sich an das ElektroG – Elektro- und Elektronikgerätegesetz: Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten halten. Darunter fallen Anforderungen an die …

Ergebnistext 0 Electro

 Information Bitte prüfen Sie nochmals, ob es sich bei Ihrem Produkt um ein Elektro- oder Elektronikgerät gemäß § 2 des ElektroG – Elektro- und Elektronikgesetzes handelt. Beachten Sie dabei auch die Begriffsbestimmungen nach § 3 des ElektroG – Elektro- und Elektronikgesetzes. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten: ElektroG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)