Zwischenergebnis 2.1 Part1 Chemikalien

 Information Als Händer müssen Sie prüfen, ob seitens des Herstellers/ Importeurs die Chemikalien: nach der CLP-Verodnung Anhang I sinnvoll eingestuft wurden nach Anhang II der CLP-VO verpackt und gekennzeichnet wurden Sicherheitsdatenblätter nach der REACH Verordnung Anhang II vorliegen Außerdem müssen Sie die Gefahrgutrechte nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) einhalten. GGBefG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) Darüber hinaus …

Zwischenergebnis 2.0 Part1 Chemikalien

 Information Als Hersteller oder Importeur aus Nicht-EU-Ländern haben Sie folgende Pflichten zu erfüllen. Sie müssen Ihre Chemikalien nach Anhang I der CLP-Verordnung einstufen gem. Anhang II verpacken und kennzeichnen nach der REACH Verordnung Anhang II Sicherheitsdatenblätter erstellen und dieses Sicherheitsdatenblatt den Kunden bei Lieferung zur Verfügung stellen Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch …