Timeline für sonstige Handlungspflichten nach der EU-Batterieverordnung Jenseits der Kennzeichnungspflichten auf und im Zusammenhang mit Batterien schreibt die EU-Verordnung gestaffelt in Kraft tretende Organisationspflichten und Handlungsauflagen vor, die sich in einem Zeitplan wie folgt einordnen lassen: 18.08.2024: Pflicht zur Einspeisung von Daten zu Alterungszustand und Lebensdauer von LV- und Elektrofahrzeugbatterien in Batteriemanagement-Systemen von stationären Energiespeichersysteme …
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