Ergebnis 5: Pfandpflicht Starterbatterien Batterien

 Information zur Pfandpflicht von Starterbatterien Vertreiber, die Starterbatterien an Endnutzer abgeben, sind verpflichtet, je Starterbatterie ein Pfand in Höhe von 7,50 Euro einschließlich USt zu erheben, wenn der Endnutzer zum Zeitpunkt des Kaufs einer neuen Starterbatterie keine Altbatterie zurückgibt. Der Vertreiber, der das Pfand erhoben hat, ist bei Rückgabe einer Fahrzeug-Altbatterie zur Erstattung des Pfandes …

Ergebnis 8: Informationspflichten Batterien

 Information zu Informationspflichten Die Hersteller sind verpflichtet, die Endnutzer zu informieren über die Pflicht zur Rückgabe und die Rückgabemöglichkeiten im Handel, Abfallvermeidungsmaßnahmen und über Maßnahmen zur Vermeidung von Vermüllung, die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Altbatterien, die möglichen Auswirkungen der in Batterien enthaltenen Stoffe auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit, insbesondere über die …

Ergebnis 4: Öko-Design /Recycling Batterien

 Information zum Recycling Es sind die folgenden Recyclingeffizienzen zu erreichen: 65 Prozent der durchschnittlichen Masse von Blei-Säure-Altbatterien beim höchsten Maß an stofflicher Verwertung des Bleigehalts, das wirtschaftlich zumutbar und technisch erreichbar ist, 75 Prozent der durchschnittlichen Masse von Nickel-Cadmium-Altbatterien beim höchsten Maß an stofflicher Verwertung des Cadmiumgehalts, das wirtschaftlich zumutbar und technisch erreichbar ist, 50 …

Ergebnis 3b: Rücknahme Batterien

 Information zur Rücknahme Jeder Hersteller von Gerätebatterien oder dessen Bevollmächtigter hat zur Erfüllung seiner Rücknahmepflichten ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einzurichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb des Rücknahmesystems bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Bei Einrichtung und Betrieb eines Rücknahmesystems können mehrere Hersteller oder deren Bevollmächtigte zusammenwirken.

ChemVerbotV + POP Electro

 Information Chemikalienverbotsverordung und POP-Verordung Für das Inverkehrbringen von Stoffen und Gemischen, die in Anlage 1 der ChemVerbotsV genannt sind, sowie von Stoffen, Gemischen und Erzeugnissen, die diese freisetzen können oder enthalten, gelten die Erlaubnispflicht nach § 6 und Sachkundepflicht nach § 11 der ChemVerbotsV. Allerdings gelten für Stoffe und Stoffgemische, die in Anhang 1 der …

ProdSG + VerpackG Electro

 Information Produktsicherheits- und Verpackungsgesetz Bitte beachten Sie, dass Sie darüber hinaus die Anforderungen und Regelungen des Produktsicherheitsgesetztes (ProdSG) und des Verpackungsgesetztes (VerpackG) einhalten müssen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: ProdSG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de) VerpackG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)