Getränke-Einwegverpackungen verpackungen

 Information zu Getränke-Einwegverpackungen Pfanderhebungspflicht: Vertreiber von Einweggetränkeverpackungen müssen bei Vertrieb ihrer Verpackungen Pfand in Höhe von mind. 0,25 EUR erheben. Pfandpflichtig sind Verpackungen zwischen 100 ml und 3l für mittlerweile fast alle Getränke. Ausgenommen sind Getränkekartons, Schlauch- und Standbeutelverpackungen und alkoholische Getränke sowie Frucht- und Gemüsesäfte, die nicht in Einwegkunststoffgetränkeflaschen oder Getränkedosen verpackt sind. Registrierungspflicht: …

Kein Firmensitz in Deutschland verpackungen

 Information für ausländische Unternehmen Als ausländisches Unternehmen sind Sie ggf. verpflichtet, Anforderung des deutschen Verpackungsgesetzes zu erfüllen. Entscheidend ist, wer bei Grenzübertritt Eigentümer der Ware ist. Ist dies Ihr Kunde, so ist er Inverkehrbringer der Ware und Sie haben keine Pflichten. Sind Sie bei Grenzübertritt der Eigentümer (Lieferung „frei Haus“ oder e-Commerce), wird Ihr Unternehmen …

Hersteller von Verpackungen

 Information zu Einweg-Kunststoffprodukten Wenn Sie Einwegkunststoffprodukte nach Anhang 1 des Einwegkunststofffondsgesetzes (z.B. Lebensmittelboxen, Getränkebecher, Feuchttücher, Plastiktüten, etc.) in Verkehr bringen, müssen sie ihre Firma beim Umweltbundesamt registrieren, und die entsprechende Abgabe zu entrichten. Bringen sie Einwegkunststoffprodukte im EU-Ausland in Verkehr, haben sie sich jeweils im Mitgliedsstaat zu registrieren. Sie müssen sicherstellen, dass der Summengrenzwert für …

Ergebnis 7: Informationspflicht Batterien

  Information zur Informationspflicht Vertreiber haben ihre Kunden durch gut sicht- und lesbare, im unmittelbaren Sichtbereich des Hauptkundenstroms platzierte Schrift- oder Bildtafeln darauf hinzuweisen, dass Batterien nach Gebrauch im Handelsgeschäft unentgeltlich zurückgegeben werden können, dass der Endnutzer zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet ist und welche Bedeutung das Symbol nach § 17 Absatz 1 und …

Ergebnis 6: Rücknahme Batterien

 Information zur Rücknahme Jeder Vertreiber ist verpflichtet, vom Endnutzer Altbatterien an oder in unmittelbarer Nähe des Handelsgeschäfts unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahmeverpflichtung beschränkt sich auf Altbatterien der Art , die der Vertreiber als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat, sowie auf die Menge, derer sich Endnutzer üblicherweise entledigen. Die Rücknahmepflicht erstreckt sich nicht auf …