Information zu Verpackungen, die beim Verbraucher anfallen(B2C) Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen Übersicht Systembetreiber (Verpackungsregister) Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden. …
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TransportverpackungenInfo
Information Transportverpackungen fallen üblicherweise im Handel an und sind somit nicht systembeteiligungspflichtig.
serviceVerpackungenInfo
Information zu lizenzierten Serviceverpackungen Serviceverpackungen fallen beim Endverbraucher an. Somit sind Serviceverpackungen immer systembeteiligungspflichtig.
Batterien nicht im Verkehr
Information zum Vermarktungsverbot Die Batterie darf nicht in Verkehr gebracht werden
Kennzeichnung Materialien verpackungen
Information zur Kennzeichnung Sie können zur Identifizierung des Materials, aus dem die Verpackungen hergestellt sind, diese mit den in der Anlage 5 VerpackG festgelegten Nummern und Abkürzungen Kennzeichnen. Die Verwendung von anderen als den in der Anlage 5 festgelegten Nummern und Abkürzungen zur Kennzeichnung der gleichen Materialien ist nicht zulässig. Während die Kennzeichnung in Deutschland …
Nicht erforderliche Vollständigkeitserklärung verpackungen
Information zur Vollständigkeitserklärung Sie müssen keine Vollständigkeitserklärung abgeben, es sei den Sie werden von Behörde dazu aufgefordert.
Vollständigkeitserklärung verpackungen
Information zur Vollständigkeitserklärung Die Vollständigkeitserklärung muss jährlich bis zum 15. Mai für das Vorjahr abgeben werden. Fällt der Stichtag auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag verlängert sich die Frist bis zum Ablauf des nächstfolgenden Werktages. Die Vollständigkeitserklärungen der Unternehmen müssen durch externe Dritte geprüft („testiert“) werden. Dazu berechtigt sind Umweltgutachter, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, …
Mehrwegalternative verpackungen
Information für Gastronomiebetriebe Sie müssen eine Mehrwegalternative ohne Aufpreis für den Kunden anbieten. Eine Bepfandung ist möglich und wird angeraten. Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können stattdessen mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen.
Registierungspflicht 2 Punkte verpackungen
Information zu Verpackungen, die nicht beim Verbraucher anfallen (B2B) Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister Rücknahmepflicht: Grundsatzlich gilt für die gewerblichen Verpackungen, dass der Hersteller und in der Lieferkette nachfolgende Vertreiber der verpackten Ware zur unentgeltlichen Rücknahme der Verpackung am Ort der …
Registrierungspflicht 4 Punkte verpackungen
Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen Übersicht Systembetreiber (Verpackungsregister) Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden. Kostenbeteiligung: Sie …