Information für Gastronomiebetriebe
Sie müssen eine Mehrwegalternative ohne Aufpreis für den Kunden anbieten. Eine Bepfandung ist möglich und wird angeraten. Eine Ausnahme besteht nur für sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern. Sie können stattdessen mitgebrachte Gefäße der Kund*innen befüllen.