Bringen Sie systembeteiligungspflichtige Verpackungen von mehr als 80 t Glas, 50 t Papier/Pappe/Kartonage (PPK) oder 30 t sonstige Materialien (z.B. Kunststoffe, Metalle, Verbundstoffe)
jährlich in Verkehr?
Diese Mengenangaben beziehen sich auf das Gewicht der entleerten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen.