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CLP-Verordnung und PCN-Meldung
Sollte es sich bei Ihrer Chemikalie um ein Gemisch handeln, müssen Sie als Händler pürfen, ob der Hersteller einen UFI Code generiert und eine Meldung nach CLP-Verordnung Anh. 8 (sog. PCN-Meldung) getätigt hat. Sollten Sie das Gemisch unter eigenem Markennamen vertreiben, müssen Sie die Meldung selbst vornehmen.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content
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