Information
Der betrachtete Stoff als solcher oder als ein Bestandteil eines Gemisches übersteigt die Menge von insgesamt 1 Tonne pro Jahr und somit ist eine Registrierung nach Art. 7 Abs. 1 der REACH Verordnung notwendig.
Der betrachtete Stoff als solcher oder als ein Bestandteil eines Gemisches übersteigt die Menge von insgesamt 1 Tonne pro Jahr und somit ist eine Registrierung nach Art. 7 Abs. 1 der REACH Verordnung notwendig.