Information
Als Hersteller oder Importeur müssen Sie die Informationen nach Art. 32 der REACH Verordnung dem Kunden mitteilen.
Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten:
Als Hersteller oder Importeur müssen Sie die Informationen nach Art. 32 der REACH Verordnung dem Kunden mitteilen.
Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten: