Registrierungspflicht 4 Punkte verpackungen 2

 Information zu Verpackungen, die beim Verbraucher anfallen(B2C)

  1. Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen.
    Verpackungsregister
  2. Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen
    Übersicht Systembetreiber (Verpackungsregister)
  3. Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden.
  4. Kostenbeteiligung: Sie müssen die ihnen für das Recycling zugewiesenen Kosten bezahlen.

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