Registrierungspflicht 4 Punkte verpackungen Veröffentlicht vonihk_admin 18. Februar 202430. Juli 2024 Schreibe einen Kommentar zu Registrierungspflicht 4 Punkte verpackungen Information zu nicht lizenzierten Serviceverpackungen Registrierungspflicht: Sie müssen sich im Verpackungsregister registrieren und im Rahmen der Registrierung den vorbeteiligten Kauf Ihrer Serviceverpackungen bestätigen. Verpackungsregister Systembeteiligungspflicht: Sie müssen sich an einem dualen Recyclingsystem beteiligen Übersicht Systembetreiber (Verpackungsregister) Datenmeldung: Sie müssen die Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen mindestens einmal jährlich in der LUCID-Datenbank melden. Kostenbeteiligung: Sie müssen die ihnen für das Recycling zugewiesenen Kosten bezahlen.