Information zur Rücknahme
Jeder Hersteller von Gerätebatterien oder dessen Bevollmächtigter hat zur Erfüllung seiner Rücknahmepflichten ein eigenes Rücknahmesystem für Geräte-Altbatterien einzurichten und zu betreiben. Die Errichtung und der Betrieb des Rücknahmesystems bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Behörde. Bei Einrichtung und Betrieb eines Rücknahmesystems können mehrere Hersteller oder deren Bevollmächtigte zusammenwirken.