Ergebnistext F 2 (Händler) Part3 Electro

 Information

Pflichten und Anforderungen nach dem Chemikalien Gesetz und der REACH Verordnung

Wenn Ihre Abnehmer nicht ausschließlich Privatabnehmer sind (sowohl B2B als auch B2C), müssen Sie die Informationen nach Art. 33 der REACH Verordnung, wie auch gegebenenfalls notwendige SCIP-Meldung nach Art. 7 Abs. 2 eigenverantwortlich weitergeben.