Zwischenergebnis 2.1 Part1 Chemikalien

 Information

Als Händer müssen Sie prüfen, ob seitens des Herstellers/ Importeurs die Chemikalien:

  • nach der CLP-Verodnung Anhang I sinnvoll eingestuft wurden
  • nach Anhang II der CLP-VO verpackt und gekennzeichnet wurden
  • Sicherheitsdatenblätter nach der REACH Verordnung Anhang II vorliegen

Außerdem müssen Sie die Gefahrgutrechte nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) einhalten.

GGBefG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)

Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten: