Information
Als Händer müssen Sie prüfen, ob seitens des Herstellers/ Importeurs die Chemikalien:
- nach der CLP-Verodnung Anhang I sinnvoll eingestuft wurden
- nach Anhang II der CLP-VO verpackt und gekennzeichnet wurden
- Sicherheitsdatenblätter nach der REACH Verordnung Anhang II vorliegen
Außerdem müssen Sie die Gefahrgutrechte nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) einhalten.
GGBefG – nichtamtliches Inhaltsverzeichnis (gesetze-im-internet.de)
Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten: