Zwischenergebnis 2.0 Part1 Chemikalien

 Information

Als Hersteller oder Importeur aus Nicht-EU-Ländern haben Sie folgende Pflichten zu erfüllen.

Sie müssen Ihre Chemikalien

  • nach Anhang I der CLP-Verordnung einstufen
  • gem. Anhang II verpacken und kennzeichnen
  • nach der REACH Verordnung Anhang II Sicherheitsdatenblätter erstellen und dieses Sicherheitsdatenblatt den Kunden bei Lieferung zur Verfügung stellen

Darüber hinaus müssen Sie aufgrund Ihrer Angaben noch folgendes beachten: