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Pflichten und Anforderungen nach dem Chemikalien Gesetz und der REACH Verordnung
Da Sie keine Stoffe oder Stoffgemische in Ihrem Erzeugnis verwenden, die von der REACH Verordnung betroffen sind, haben Sie bezüglich dieser Verordnungen keine Pflichten zu erfüllen.
Hinweis:
Bitte beachten Sie zusätzlich die folgende Richtlinien und Gesetzgebungen: