Ergebnistext B Part1 Sonstige

 Information

Pflichten und Anforderungen nach dem Chemikalien Gesetz und der REACH Verordnung

Bei gewerblichen Abnehmern müssen Sie diese Informationen direkt eigentverantwortlich übermitteln.

Wenn Ihre Abnehmer ausschließlich Privatabnehmer sind, müssen Sie die nachfoldenden Informationen erst auf Anfrage innerhalb von 45 Tagen zur Verfügung stellen. Ausgenommen ist hiervon die SCIP-Meldung. Diese müssen Sie weiterhin eigenverantwortlich abgeben.

Hinweis:

Bitte beachten Sie zusätzlich die folgende Richtlinien und Gesetzgebungen: